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   LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04   

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LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04 (https://dejure.org/2005,10544)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.2005 - 4 Sa 37/04 (https://dejure.org/2005,10544)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 4 Sa 37/04 (https://dejure.org/2005,10544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsmissbrauch einer unternehmerischen Organisationsentscheidung - Weiterbeschäftigungspflicht zu erheblich unterwertigen Arbeitsbedingungen

  • IWW

    BetrVG § 5 Abs. 3 BetrVG § ... 102 BetrVG § 102 Abs. 1 BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG § 105 ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG § 64 Abs. 2c ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 64 Abs. 7 ArbGG § 69 Abs. 3 Satz 2 ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO § 519 ZPO § 520 KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG § 1 Abs. 3 KSchG § 2 BGB § 612a SGB III § 121 Abs. 3
    EBetrVG, ArbGG, ZPO, KSchG, BGB, SGB III

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Reorganisation eines Betriebsbereichs als dringendes betriebliches Bedürfnis nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Grundsätze für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer unternehmerischen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 5 Abs. 3; ; BetrVG § ... 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3; ; BetrVG § 105; ; ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2c; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 7; ; ArbGG § 69 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 2; ; BGB § 612a; ; SGB III § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbrauch einer unternehmerischen Organisationsentscheidung, Weiterbeschäftigungspflicht zu erheblich unterwertigen Arbeitsbedingungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    Unzumutbarkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn die neue Tätigkeit eine erheblich geringere Qualifikation erfordert und auch entsprechend niedriger vergütet wird als die bisherige Tätigkeit (BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 8 unter B II. 2. c aa der Gründe; aus neuerer Zeit LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04 - NZA-RR 2005, 300).

    Geht man weiter mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG, 27.09.1984, a.a.O:; a.A. die wohl überwiegenden Auffassung im Schrifttum, vgl. nur APS-Kiel, a.a.O.; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 13. Aufl. § 1 Rz. 150) davon aus, im Falle eines unterlassenen Änderungsangebots sei im Rahmen eines hypothetischen Geschehensablaufs zu prüfen, ob der Arbeitnehmer ein Änderungsangebot zumindest unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen hätte, so ist im vorliegenden Fall bemerkenswert, dass sich der Kläger zu Beginn des Rechtsstreits nicht auf alternative Beschäftigungsmöglichkeiten berufen hat.

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten ausgewirkt hat und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs entstanden ist (grundlegend BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101; zuletzt BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123; BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74).

    In diesem Zusammenhang trifft es zu, dass die Pflicht zum Angebot der Weiterbeschäftigung erst recht dann besteht, wenn die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht auf einem anderen, sondern sogar auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz, wenn auch mit Modifikationen, besteht (BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten ausgewirkt hat und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs entstanden ist (grundlegend BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101; zuletzt BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123; BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74).

    Entgegen der Auffassung des Klägers verdeutlicht die weitere Entwicklung - so man sie angesichts des Beurteilungszeitpunkts "Zugang der Kündigung" überhaupt für maßgebend halten kann - gerade nicht, dass die am 18.02.2002 getroffene Organisationsentscheidung nur von kurzer Dauer war, was indiziell für eine rechtsmissbräuchliche Entscheidung gesprochen hätte (BAG, 17.06.1999, a.a.O., unter II. 2 b der Gründe).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    Er hätte angeben müssen, dass er die Qualifikationsanforderungen der fraglichen Tätigkeiten erfüllt hätte und im Übrigen sozial schutzwürdiger gewesen wäre als die von ihm herangezogenen Arbeitnehmer (vgl. nur BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - AP KSchG 1969 § 1 Sozialauswahl Nr. 60).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (vgl. zuletzt BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - und BAG 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 und 121; BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03 - NZA 2004, 1268).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    Eine nach diesem Zeitpunkt frei werdende Stelle kann allenfalls einen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist begründen (BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - AP KSchG § 1 Wiedereinstellung Nr. 1).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (vgl. zuletzt BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - und BAG 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 und 121; BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03 - NZA 2004, 1268).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (vgl. zuletzt BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - und BAG 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 und 121; BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03 - NZA 2004, 1268).
  • LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04

    Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    Unzumutbarkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn die neue Tätigkeit eine erheblich geringere Qualifikation erfordert und auch entsprechend niedriger vergütet wird als die bisherige Tätigkeit (BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 8 unter B II. 2. c aa der Gründe; aus neuerer Zeit LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04 - NZA-RR 2005, 300).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
    Vielmehr verbleibt es dann bei dem Grundsatz, dass es nicht Sache der Arbeitsgerichte ist, dem Arbeitgeber eine "richtigere" Unternehmenspolitik vorzuschreiben (zuletzt BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Mai 2005 - 4 Sa 37/04 - aufgehoben.
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